Grundkurs Wirtschaft

für Wirtschaftsinformatiker

2.4 Grundbegriffe des Rechnungswesens

Autoren: Peter Paic & Julian Schopp

Lernziele:

  1. Sie können die Begriffe Einzahlung und Auszahlung, Einnahme und Ausgabe, Ertrag und Aufwand, Leistung und Kosten definieren und voneinander abgrenzen.

  2. Sie sind in der Lage zu bewerten, ob ein Geschäftsvorfall eine Einzah-lung oder Auszahlung, eine Einnahme oder Ausgabe, einen Ertrag oder Aufwand, eine Leistung oder Kosten darstellt.

Für die Bezeichnung der Zahlungs- und Leistungsströme (Strömungsgrößen) im betrieblichen Rechnungswesen hat sich eine feste Terminologie herausgebildet. Die hierbei verwendeten Begrifflichkeiten werden Ihnen bekannt vorkommen.

Während diese im alltäglichen Sprachgebrauch jedoch teils synonym verwendet werden, existiert im betrieblichen Rechnungswesen eine klare definitorische Abgrenzung für die folgenden Begriffspaare:

  • Einzahlung und Auszahlung
  • Einnahme und Ausgabe
  • Ertrag und Aufwand
  • Leistung und Kosten

Alle Begriffspaare bezeichnen Strömungsgrößen, die sich innerhalb einer bestimmten Periode ereignen und zu einer Veränderung von Bestandsgrößen führen. Im Falle von Einzahlungen, Einnahmen, Erträgen und Leistungen ist eine Bestandserhöhung zu verzeichnen, bei Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten hingegen eine Bestandsminderung.

„Einzahlung und Auszahlung“

Eine Einzahlung ist eine Mehrung, eine Auszahlung eine Minderung des Zahlungsmittelbestandes (liquide Mittel, d. h. Bargeld und verfügbares Bankguthaben) in einer Periode.

„Einnahmen und Ausgaben“

Einnahmen und Ausgaben sind Mehrungen bzw. Minderungen des Geldvermögens. Das Geldvermögen ist wiederrum der Zahlungsmittelbestand zuzüglich aller übrigen Forderungen und abzüglich der Verbindlichkeiten.

„Erträge und Aufwendungen“

Als Erträge bzw. Aufwendungen wird der wertmäßige Zuwachs bzw. Verbrauch von Gütern in einer Abrechnungsperiode bezeichnet. Durch sie wird das Reinvermögen (Eigenkapital) vermehrt bzw. vermindert. Das Reinvermögen ist das Geldvermögen zuzüglich des Sachvermögens.

„Leistungen und Kosten“

Als Leistungen bzw. Kosten wird der wertmäßige Zuwachs bzw. Verbrauch von Gütern im Rahmen der betriebstypischen Tätigkeit in einer Abrechnungsperiode bezeichnet.
Unter den Begriff der betriebstypischen Tätigkeit fallen solche Güterzuwächse bzw. -verbräuche, die zur Erstellung bzw. zum Absatz der betrieblichen Produkte oder aber zur Aufrechterhaltung der hierfür erforderlichen Kapazitäten nötig sind (Eisele und Knobloch 2011, S. 791 ff.).

Die folgende Tabelle fasst die Bedeutung der verschiedenen Begriffspaare zusammen. Aus dieser Darstellung dürfen Sie nicht die falsche Schlussfolgerung ziehen, dass jede Einzahlung zugleich auch immer eine Einnahme und einen Ertrag bedeutet.

Es gibt Strömungsgrößen, die nur Einzahlungen, nur Einnahmen oder nur Ertrag darstellen. Die Abgrenzung der verschiedenen Begriffspaare wird in den folgenden Abbildungen dargestellt. 

Abbildung 18: Matrix der Rechnungsebenen und Rechnungsgrößen
Quelle: Eisele und Knobloch 2011, S. 791.

Abbildung 19: Abgrenzung Auszahlungen und Ausgaben
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Eisele und Knobloch 2011, S. 792.

Bei einer Auszahlung entstehen keine Ausgaben, wenn in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit reduziert bzw. Forderungen erhöht werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn unser IT-Unternehmer Steve eine Verbindlichkeit durch Barzahlung begleicht oder einem Kunden einen Kredit gewährt.

Existiert für eine Auszahlung keine in der Höhe gleiche „Gegenposition“ bei den Verbindlichkeiten oder Forderungen, entspricht eine Auszahlung einer Ausgabe. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Steve zehn PCs kauft und bar bezahlt.

Würde Steve hingegen die zehn PCs auf Ziel kaufen, verändert sich sein Zahlungsmittelbestand nicht, sodass dieser Geschäftsvorfall keine Auszahlung, durch die entstehende Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten der PC aber eine Ausgabe entsteht. 

Abbildung 20: Abgrenzung Ausgaben und Aufwendungen
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Eisele und Knobloch 2011, S. 793.

Ausgaben, die kein Aufwand sind, entstehen immer dann, wenn sich ein Geschäftsvorfall nicht auf das Reinvermögen (Eigenkapital) auswirkt.
So ist jeder erfolgsneutraler Geschäftsvorfall (Buchung betrifft nur Bestandskonten), z. B. der Kauf eines Gebäudes, kein Aufwand. Das zuletzt genannte Beispiel stellt hingegen eine Ausgabe dar.

Wenn jedoch mit einer Ausgabe auch ein Verbrauch einhergeht und in der Buchführung somit auch ein Aufwandskonto betroffen wäre, ist die Ausgabe zugleich Aufwand.

Aufwendungen, die keine Ausgabe sind, ergeben sich beispielsweise bei dem Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus Lagerbeständen in der Produktion (Eisele und Knobloch 2011, S. 793).

Abbildung 21: Abgrenzung Aufwendungen und Kosten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Eisele und Knobloch 2011, S. 794.

Aufwendungen, die keine Kosten darstellen, haben das Merkmal gemeinsam, dass sie nicht betriebstypisch sind, also in keinem Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Absatz der betrieblichen Produkte der aktuellen Abrechnungsperiode stehen.

Es wird hierbei unterschieden zwischen betriebsfremden Aufwand (z. B. Spenden), außerordentlichem Aufwand (z. B. Schäden durch Naturkatastrophen) und periodenfremden Aufwand (z. B. Steuernachzahlung) (Eisele und Knobloch 2011, S. 793 f.).
Diese Aufwandsarten werden als neutraler Aufwand bezeichnet.

Alle Aufwendungen, die nicht neutral sind und denen folglich Kosten gegenüber-stehen, werden als Zweckaufwand bezeichnet. Der Zweckaufwand wird jedoch nur teilweise als Kosten verrechnet. Das heißt für eine Strömungsgröße stehen dem Aufwand zwar Kosten gegenüber, jedoch nicht in gleicher Höhe.

Diese Differenz ergibt sich durch kalkulatorische Kosten, die als Anderskosten bezeichnet werden. Diese Anderskosten können sowohl größer als auch kleiner als der nicht als Kosten verrechnete Zweckaufwand sein (Eisele und Knobloch 2011, S. 794).

Die Differenz ergibt sich aus den hier aufeinandertreffenden unterschiedlichen Sichtweisen des externen und internen Rechnungswesens. Während im externen Rechnungswesen beispielsweise bei der Abschreibung einer Maschine der Anschaffungspreis Ansatzpunkt ist, wird im internen Rechnungswesen häufig der Wertansatz für die Abschreibung nach dem Prinzip der substanziellen Kapitalerhaltung vorgenommen.

Der Abschreibungswert der Maschine kann folglich aus Kostensicht höher oder geringer sein als aus Aufwandssicht.

Zusatzkosten, also Kosten, die keinen Aufwand darstellen, sind kalkulatorische Kosten, wie zum Beispiel ein kalkulatorischer Zins des Eigenkapitals. Solche kalkulatorischen Kosten werden in den Kapiteln zur Kosten- und Leistungsrechnung sowie zur Investitionsrechnung erneut aufgegriffen.

Die Abgrenzung der Begrifflichkeiten für „negative“ Strömungsgrößen (Auszahlung, Ausgabe, Aufwand, Kosten) gilt analog für die „positiven“ Strömungsgrößen (Einzahlung, Einnahme, Ertrag, Leistung).

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