Grundkurs Wirtschaft

für Wirtschaftsinformatiker

2.2.3 Inventurmethoden (Mengenmäßig)

Autoren: Peter Paic & Julian Schopp

Eine separate, mengenmäßige Erfassung der Vermögensgegenstände und deren monetäre Bewertung können für einen Unternehmer aufwändig und unwirtschaftlich sein, wenn er z. B. eine Vielzahl gleichartiger Vermögensgegenstände besitzt (Kudert und Sorg 2013, S. 41).

Der Gesetzgeber lässt zur Erleichterung der mengenmäßigen Bestandsaufnahme drei Methoden zu:

  • die Festbewertung,
  • die Gruppenbewertung und
  • die Verbrauchsfolgebewertung.

Ändern sich Bestand und Wert von Vermögensgegenständen  nicht bzw. nur geringfügig, können diese mit einer Festmenge zu einem Festpreis in der Inventur erfasst werden (Festbewertung ) (Kudert und Sorg 2013, S. 41).

Beispiel:
Unser IT-Unternehmer Steve beschäftigt zehn Softwareentwickler, deren Arbeitsplätze alle standardmäßig, unter anderem mit drei Patch-Kabeln, ausgestattet sind.
Der Anschaffungspreis betrug je Patch-Kabel ungefähr 0,5 Euro. Statt die Kabel einzeln in der Inventur zu erfassen, setzt Steve die Patch-Kabel mit einem Festwert von 10 x 3 x 0,5 Euro = 15 Euro an.

Gleichartige Vermögensgegenstände können mittels der Gruppenbewertung zusammengefasst und mit einem Durchschnittspreis bewertet werden.

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