Grundkurs Wirtschaft

für Wirtschaftsinformatiker

2.2.2 Inventurverfahren (zeitlich)

Autoren: Peter Paic & Julian Schopp

Für die Durchführung der Inventur lässt der Gesetzgeber drei mögliche Verfahren zu:

  • die Stichtagsinventur,
  • die vor- und nachgelagerte Inventur und
  • die permanente Inventur.


Wie der Name schon verrät, erfolgt die Stichtagsinventur – zumindest theoretisch – zu einem bestimmten Stichtag. Hat das Unternehmen eine gewisse Größe und ist die Inventur dementsprechend umfangreich, ist die Beschränkung der Inventurarbeiten auf einen bestimmten Stichtag praktisch kaum durchführbar.

Aus diesem Grund wird die Inventur in der Regel innerhalb mehrere Tage durchgeführt, wobei Bestandsveränderungen in dieser Zeit auf den Stichtag zurückgerechnet werden müssen (erweiterte Stichtagsinventur) (Döring und Buchholz 2011, S. 7).

Bei der vor- bzw. nachgelagerten Inventur wird die Bestandsaufnahme innerhalb von drei Monaten vor bzw. innerhalb von zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt (Kudert und Sorg 2013, S. 40).

Im Unterschied zur erweiterten Stichtagsinventur wird der Zeitrahmen der Inventur nicht ausgedehnt, sondern der Zeitpunkt der Inventur verlagert (Kudert und Sorg 2013, S. 40).
Analog zur Stichtagsinventur sind auch bei der vor- bzw. nachgelagerten Inventur die Bestände auf den Bilanzstichtag vor- oder zurückzurechnen.

Das dritte mögliche Verfahren, die permanente Inventur, lässt die körperliche Bestandsaufnahme über das ganze Jahr zu. Es existiert kein bestimmter Stichtag, zu dem eine vollständige Bestandsaufnahme erfolgen muss.
Die permanente Inventur setzt ein Belegwesen voraus, mithilfe dessen alle Zu- und Abgänge ständige er-fasst werden.

Am Bilanzstichtag ist somit der Inventurbestand gleich dem fortgeschriebenen Mengenbestand (Kudert und Sorg 2013, S. 41). Die Durchführung der Inventur kann somit sehr flexibel erfolgen, z. B. wenn Lagerbestände niedrig sind (und das Zählen, Wiegen, Messen damit einfach ist) oder unser IT-Unternehmer gerade dafür Zeit hat.

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