Grundkurs Wirtschaft

für Wirtschaftsinformatiker

4.2.2 Variable und fixe Kosten

Autoren: Peter Paic & Julian Schopp

Ein Unternehmen stellt durch Investitionen zum Beispiel in Maschinen und die Bereitstellung von Ressourcen, beispielsweise Personal, eine gewisse Kapazität her, um Aufträge abwickeln zu können.

Die maximale Kapazität ergibt sich aus dem Leistungsvermögen der Maschinen und des eingesetzten Personals.

Die Kapazität wird allerdings selten voll ausgenutzt, da die tatsächliche Auslastung in der Regel nicht die maximale Kapazität erreicht. Die tatsächliche Auslastung der Produktionskapazitäten wird Beschäftigung genannt.

Der Beschäftigungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen vorhandener und tatsächlich ausgenutzter Kapazität (Griga 2010, S. 62).

Beschäftigungsgrad       =     "ausgenutzte Kapazität" /"vorhandene Kapazität"

Die Kapazität kann beispielsweise in Leistungsmengen ausgedrückt werden.

Beispiel: Steve druckt im Auftrag des Kunden 5.000 Flyer im Monat. Die Druckstraße sowie sein Mitarbeiter wären in der Lage, 10.000 Flyer zu drucken.

Steve erhält jedoch keine weiteren Aufträge. Die ausgenutzte Kapazität beträgt 5.000 Flyer, die vorhandene Kapazität 10.000 Flyer, der Beschäftigungsgrad 50 Prozent.

Unabhängig von der Frage, wie hoch die Auslastung ist, fallen in diesem Beispiel für Steve Kosten für die Druckstraße (zum Beispiel Leasingraten oder Abschreibungen und Wartungskosten) an.

Solche Kosten, die unabhängig von der Frage, wie viel Arbeit es gibt, entstehen, nennt man fixe Kosten.

Fixe Kosten reagieren nicht auf den Beschäftigungsgrad. Sie fallen in einen bestimmten Zeitraum innerhalb gewisser Kapazitätsgrenzen in gleicher Höhe an, egal ob produziert wird oder nicht (Eisele und Knobloch 2011, S. 800 sowie Griga 2010, S. 62).

Die Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum und auf eine bestimmte Kapazitätsgrenze ist notwendig, da langfristig keine Kosten fix sind.

Schafft Steve beispielsweise aufgrund des geringen Beschäftigungsgrades die Druckstraße ab, fallen u. a. die vormals fixen Kosten für die Druckstraße nach Kündigung des Leasingvertrages nicht mehr an.

Beschließt Steve hingegen in eine zweite Druckstraße zu investieren, steigen die vormals fixen Kosten und die Kapazitätsgrenze erhöht sich.

Fixkosten können keiner bestimmten Leistungseinheit direkt zugeordnet werden und sind somit Gemeinkosten. Typische Fixkosten sind beispielsweise Abschreibungen, Mieten oder Zinsen.

„Fixe Kosten“

Unter fixen Kosten sind Kosten zu verstehen, die in einem bestimmten Zeitraum unabhängig vom Beschäftigungsgrad konstant bleiben.

Abbildung 26: Verlauf Fixkosten in Abhängigkeit zum Beschäftigungsgrad

 

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Eisele und Knobloch 2011, S. 801

Werden die Kapazitäten z. B. durch den Kauf der zweiten Druckstraße erweitert, fallen nun zusätzliche Fixkosten an, die als sprungfixe Kosten bezeichnet werden.

Abbildung 27: Verlauf sprungfixer Kosten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad

 

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Eisele und Knobloch 2011, S. 801.

Die sprungfixen Kosten wirken sich in der Regel anfangs negativ auf die Stückkosten aus. Als Stückkosten werden die Kosten bezeichnet, die pro Stück eines Gutes entstehen.

Sie setzen die Kosten ins Verhältnis zur Ausbringungsmenge. Im oben genannten Beispiel wären die Stückkosten die Kosten für einen Flyer.

Mit steigender Ausbringungsmenge sinken die Stückkosten, da die fixen Kosten sich auf eine höhere Anzahl an „Stücken“ verteilen. Steigen jedoch die fixen Kosten an, ohne dass sich die Ausbringungsmenge entsprechend erhöht, steigen die Stückkosten ebenfalls.

Im Unterschied zu den fixen Kosten entwickeln sich variable Kosten in Abhängigkeit des Beschäftigungsgrades.

Variable Kosten können sowohl Einzelkosten sein, wie Materialkosten (zum Beispiel das Glanzpapier für den Flyerdruck) oder der Fertigungslohn für den Mitarbeiter der Druckstraße – sofern dieser der Leistungseinheit direkt zugerechnet werden kann.

Variable Kosten können jedoch auch Gemeinkosten darstellen. Lassen sich zum Beispiel die Stromkosten für die Druckstraße nicht direkt Leistungseinheiten zurechnen, stellen diese Gemeinkosten dar (Birker 1996, S. 20).

„Variable Kosten“

Variable Kosten sind solche Kosten, die in Abhängigkeit des Beschäftigungsgrades entstehen.

Variable Kosten können in Abhängigkeit zur Beschäftigung proportional, degressiv oder progressiv verlaufen. Im einfacheren Fall eines proportionalen Kostenverlaufs verändern sich die variablen Kosten im gleichen Maße wie die Ausbringungsmenge.

Das heißt der Anteil variabler Kosten an den Stückkosten bleibt immer gleich. Betragen im Falle unserer Druckstraße die Kosten für das Glanzpapier immer 2 Cent pro Seite ist der Kostenverlauf proportional.

Steigen hingegen die variablen Kosten mit zunehmender Ausbringungsmenge spricht man von einem progressiven Kostenverlauf.

Beispiel: Aufgrund eines Großauftrages wird die Druckstraße nun auch in einer Nachtschicht betrieben. Für die Nachtarbeit fallen Zuschläge an, die die Fertigungs-Lohnkosten zur Abwicklung des Auftrags erhöhen. Die variablen Kosten steigen durch die zunehmende Ausbringungsmenge.

Nehmen die variablen Kosten hingegen mit zunehmender Ausbringungsmenge ab, ist der Kostenverlauf degressiv.

Beispiel: Für das verwendete Glanzpapier erhält Steve ab 10.000 Blatt Mengenrabatt und zahlt nur noch 1,8 Cent je Blatt.

Die folgende Abbildung zeigt die unterschiedlichen Verlaufsarten der variablen Kosten in Abhängigkeit zur Ausbringungsmenge.

Abbildung 28: Verlauf variabler Kosten in Abhängigkeit zum Beschäftigungsgrad

 

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Eisele und Knobloch 2011, S. 801.

In der Praxis können Mischformen der Kosten auftreten, die sich weder eindeutig den variablen noch den fixen Kosten zuordnen lassen. Solche Kosten werden als Mischkosten bezeichnet. 

„Mischkosten“

Mischkosten enthalten einen beschäftigungsunabhängigen (fixen) Bestandteil und einen beschäftigungsabhängigen (variablen) Bestandteil, welche nicht ohne weiteres voneinander getrennt werden können (Griga 2010, S. 66 f.).

Ein praktisches Beispiel für Mischkosten sind Telefon- oder Stromkosten, die häufig eine fixe Grundgebühr enthalten, die durch einen nutzungs- bzw. verbrauchsabhängigen, variablen Anteil ergänzt werden.


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