Grundkurs Wirtschaft

für Wirtschaftsinformatiker

4.5 Grundprinzipien der Kosten- und Leistungsrechnung

Autoren: Peter Paic & Julian Schopp

Im Unterschied zum externen Rechnungswesen unterliegt die Kosten- und Leistungsrechnung keinem engen gesetzlichen Rahmen.

Dennoch haben sich für die Gestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung Grundprinzipien herausgebildet.

Die wichtigsten Prinzipien sind im Folgenden aufgeführt:

  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit:
    Die Kosten- und Leistungsrechnung soll in Ihrer Ausgestaltung dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgen, d. h. der Aufwand für die Ausgestaltung der Kostenrechnung darf nicht höher sein als der Nutzen der daraus erwächst (Birker 1996, S. 25).
  • Grundsatz der Vollständigkeit:
    Alle Leistungen und Kosten einer Abrech-nungsperiode sind zu erfassen.
  • Verursachungsprinzip:
    Das Verursachungsprinzip verlangt die angefallenen Kosten einer Abrechnungsperiode genau den Leistungen zuzurechnen, die für die entstandenen Kosten ursächlich sind.

In Reinform lässt sich dieses Prinzip in der Praxis bei Anwendung der Vollkostenrechnung nicht berücksichtigen, da Gemeinkosten die Problematik aufweisen, dass sie nicht einer Leistungseinheit direkt zurechenbar sind.

Aus diesem Grund werden Gemeinkosten nach einem nachvollziehbaren Verrechnungsweg weiterverteilt. Die Verteilung erfolgt entweder nach dem Proportionalitätsprinzip, dem Durchschnittsprinzip oder Tragfähigkeitsprinzip.

Nach dem Proportionalitätsprinzip erfolgt die Verteilung mittels bestimmter Maßgrößen. Dies können zum Beispiel bei der Gemeinkostenposition „Gebäudekosten“ die genutzte Fläche oder für die Verteilung von Maschinenkosten Produktionszeiten sein.

Sollte eine solche Verteilung nicht möglich sein, können entsprechend des Durchschnittsprinzips die Kosten in gleichen Teilen auf Leistungseinheiten verteilt werden.

Nach dem Tragfähigkeitsprinzip hingegen werden Gemeinkosten entsprechend der Höhe der Gewinne der Kostenträger verteilt. Je höher der Gewinn des Kostenträgers, desto tragfähiger und umso höher der zugerechnete Gemeinkostenanteil (Griga 2010, S. 142).

Die Anwendung des Tragfähigkeitsprinzips hat zur Folge, dass Wirtschaftlichkeitskontrollen nicht mehr sinnvoll angewendet werden können.


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