Grundkurs Wirtschaft

für Wirtschaftsinformatiker

2.1.2 Aufgabe und Funktion des Rechnungswesens

Autoren: Peter Paic & Julian Schopp

Mit Blick auf die unterschiedlichen Adressatenkreise im Unternehmen und in dessen Umfeld, kommen dem Rechnungswesen zusammengefasst mehrere Aufgaben zu:

  1. Dokumentationsfunktion: Durch die Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle wird die Voraussetzung geschaffen, das Unternehmensgeschehen nachvollziehen zu können.
    So kann z. B. im Falle einer Insolvenz durch Dritte nachvollzogen werden, ob gegen Gesetze verstoßen wurde (z. B. Unterschlagung) oder Fehlentscheidungen des Managements für eine Insolvenz ursächlich waren. Die Dokumentationsfunktion ist zudem Voraussetzung für alle weiteren Funktionen des Rechnungswesens.

  2. Rechenschaftsfunktion: Mittels der Informationen des externen Rechnungswesens wird somit der Nachweis erbracht, dass das Unternehmen sich an gesetzliche Vorschriften hält.

  3. Informationsfunktion (Selbst- und Fremdinformation): Den in Abbildung 5 aufgeführten Adressaten werden mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dargelegt.
    Diese dienen insbesondere den Aktionären und Gläubigern, die ein Interesse an der Ertragskraft des Unternehmens haben und das Insolvenzrisiko einschätzen wollen (Fremdinformation).
    Gleichzeitig hat der Unternehmer selbst ein vitales Interesse an der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung seines Unternehmens (Selbstinformation).

  4. Zahlungsbemessungsfunktion: Die unterschiedlichen externen Adressaten-kreise des Rechnungswesens haben überwiegend Zahlungsansprüche gegenüber dem Unternehmen.
    Während z. B. bei Krediten die Tilgungsraten und Zinsansprüche mit dem Kreditgeber vertraglich geregelt sind, existieren gewinnabhängige Zahlungsansprüche wie z. B. erfolgsabhängige Bonuszahlungen an Mitarbeiter, Ertragssteuern an den Staat oder im Falle einer Aktiengesellschaft Ansprüche auf Zahlung einer Dividende.
    Das Rechnungswesen gibt mittels des Ausweises des Gewinnes oder Verlustes Auskunft über die Höhe dieser Zahlungsansprüche.

Aufgabe des Rechnungswesens


Zentrale Aufgabe des Rechnungswesens ist es, den Unternehmer selbst und unternehmensfremde Adressaten zu informieren. Diese Aufgabe lässt sich in eine Dokumentationsfunktion, eine Rechenschaftsfunktion, eine Informationsfunktion und eine Zahlungsbemessungsfunktion unterteilen.

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